Kreatin, Kollagen und Falten
Eine Wirkstoffstudie ist noch kein Produktbeweis.
Wir sagen nicht, dass SKIN POWER RESET Kollagen aufbaut, Zellen repariert oder Falten verschwinden lässt.
{"type":"root","children":[{"type":"heading","level":3,"children":[{"type":"text","value":"Warum wir darauf verzichten"}]},{"type":"paragraph","children":[{"type":"text","value":"Die vorliegende Untersuchung betraf eine andere Rezeptur mit Kreatin, Guaranaextrakt und Glycerin. Ein Effekt, der einer Mehrkomponentenformulierung zugeschrieben wurde, lässt sich nicht auf einen einzelnen Stoff und erst recht nicht auf unser Produkt übertragen."}]},{"type":"heading","level":3,"children":[{"type":"text","value":"Was trotzdem stimmt"}]},{"type":"paragraph","children":[{"type":"text","value":"Kreatin ist Bestandteil eines biologischen Energiesystems. Topisch angewendetes Kreatin erreichte im Ex-vivo-Modell die Dermis. In kultivierten Fibroblasten wurde eine Stimulation der Kollagensynthese berichtet. All das ist dokumentiert — auf Rohstoff- und Modellebene."}]},{"type":"heading","level":3,"children":[{"type":"text","value":"Welche Evidenz fehlt"}]},{"type":"paragraph","children":[{"type":"text","value":"Es fehlen Daten zu unserer Rezeptur: Einsatzkonzentration, Stabilität, Bioverfügbarkeit sowie Wirksamkeits- und Verträglichkeitstests am Fertigprodukt."}]},{"type":"heading","level":3,"children":[{"type":"text","value":"Welche Alternativen wir betrachtet haben"}]},{"type":"paragraph","children":[{"type":"text","value":"Wir hätten die Studie zitieren und den Leser den Schluss selbst ziehen lassen können. Das halten wir für unehrlicher als ein klares Nein, weil die Suggestion bleibt, ohne dass jemand dafür einsteht."}]},{"type":"heading","level":3,"children":[{"type":"text","value":"Wann wir neu prüfen"}]},{"type":"paragraph","children":[{"type":"text","value":"Nach Festlegung der Rezeptur und Abschluss der produktbezogenen Tests. „Kein ausreichender Beleg für einen Nutzen“ ist nicht dasselbe wie „Beleg für keinen Nutzen“."}]}]}
Quellen
Peirano RI et al., J Cosmet Dermatol 2011;10(4):273–281Verordnung (EU) Nr. 655/2013
Diese Entscheidung ist revidierbar.
Sie bekommt ein Datum für die Neubewertung. „Kein ausreichender Beleg für einen Nutzen“ ist nicht dasselbe wie „Beleg für keinen Nutzen“.